Ehr­ge­walt und Zwangs­hei­rat sind verboten

Ehr­ge­walt

Du hast – wie jeder ande­re Mensch – ein Recht dar­auf, dein Leben frei und selbst­be­stimmt zu gestal­ten. Du hast ein Recht dar­auf, selbst über dei­nen Kör­per zu bestim­men und dei­ne Sexua­li­tät aus­zu­le­ben. Psy­chi­scher Druck, Bedro­hun­gen, Erpres­sung, kör­per­li­che Gewalt, sexu­el­ler Miss­brauch, Ehren­mord und ande­re Gewalt­ta­ten sind schwe­re Straf­ta­ten. Sie sind in Deutsch­land verboten.

Das Pro­blem ist: Vie­le Men­schen, die von Ehr­ge­walt betrof­fen sind, suchen kei­ne Unter­stüt­zung. Sie haben Angst oder sie möch­ten ihre Fami­lie nicht ver­lie­ren. Sie haben kein eige­nes Geld oder sie ken­nen ihre Rech­te nicht. Doch man­chen gelingt es, sich gegen ihre Fami­lie zu stel­len und sich Hil­fe zu holen. Damit gehen sie einen wich­ti­gen Schritt, um frei und selbst­be­stimmt zu leben.

Zwangsheirat/Zwangsehe

Zwangs­hei­rat und Zwangs­ehen sind ver­bo­ten. Nie­mand hat das Recht, dich zu einer Ehe zu zwin­gen. Auch nicht dei­ne Eltern oder dei­ne Fami­lie. Du hast ein Recht dar­auf, dir dei­nen Ehe­part­ner oder dei­ne Ehe­part­ne­rin selbst aus­zu­su­chen. Zwangs­hei­rat und Zwangs­ehen sind schwe­re Ver­stö­ße gegen die Men­schen­rech­te. Die gel­ten heu­te in fast allen Staa­ten der Erde. Auch das euro­päi­sche Recht und das deut­sche Gesetz ver­bie­ten erzwun­ge­ne Ehen.

Nie­mand darf dir mit Gewalt dro­hen oder Gewalt aus­üben, um dich zu einer Ehe zu zwin­gen. Wird ein Mann oder eine Frau zur Hei­rat gezwun­gen, ist das eine Straf­tat. Men­schen, die ande­re zur Ehe zwin­gen oder nöti­gen, wer­den mit Gefäng­nis bestraft. Auch wer einen Mann oder eine Frau durch Täu­schung, Gewalt oder Dro­hung ins Aus­land bringt und sie dort zur Hei­rat zwingt, wird bestraft.

Kin­der­ehe

Die Kin­der­ehe ist eine schlim­me Kin­der­rechts­ver­let­zung und gilt als Kin­des­miss­brauch. Kin­der und Jugend­li­che unter 18 Jah­ren dür­fen in Deutsch­land nicht hei­ra­ten. Ehen, bei denen ein Part­ner bei der Hei­rat jün­ger als 16 Jah­re war, sind unwirk­sam – auch wenn sie im Aus­land geschlos­sen wurden.

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