Ehrgewalt und Zwangsheirat sind verboten
Ehrgewalt
Du hast – wie jeder andere Mensch – ein Recht darauf, dein Leben frei und selbstbestimmt zu gestalten. Du hast ein Recht darauf, selbst über deinen Körper zu bestimmen und deine Sexualität auszuleben. Psychischer Druck, Bedrohungen, Erpressung, körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Ehrenmord und andere Gewalttaten sind schwere Straftaten. Sie sind in Deutschland verboten.
Das Problem ist: Viele Menschen, die von Ehrgewalt betroffen sind, suchen keine Unterstützung. Sie haben Angst oder sie möchten ihre Familie nicht verlieren. Sie haben kein eigenes Geld oder sie kennen ihre Rechte nicht. Doch manchen gelingt es, sich gegen ihre Familie zu stellen und sich Hilfe zu holen. Damit gehen sie einen wichtigen Schritt, um frei und selbstbestimmt zu leben.
Zwangsheirat/Zwangsehe
Zwangsheirat und Zwangsehen sind verboten. Niemand hat das Recht, dich zu einer Ehe zu zwingen. Auch nicht deine Eltern oder deine Familie. Du hast ein Recht darauf, dir deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin selbst auszusuchen. Zwangsheirat und Zwangsehen sind schwere Verstöße gegen die Menschenrechte. Die gelten heute in fast allen Staaten der Erde. Auch das europäische Recht und das deutsche Gesetz verbieten erzwungene Ehen.
Niemand darf dir mit Gewalt drohen oder Gewalt ausüben, um dich zu einer Ehe zu zwingen. Wird ein Mann oder eine Frau zur Heirat gezwungen, ist das eine Straftat. Menschen, die andere zur Ehe zwingen oder nötigen, werden mit Gefängnis bestraft. Auch wer einen Mann oder eine Frau durch Täuschung, Gewalt oder Drohung ins Ausland bringt und sie dort zur Heirat zwingt, wird bestraft.
Kinderehe
Die Kinderehe ist eine schlimme Kinderrechtsverletzung und gilt als Kindesmissbrauch. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in Deutschland nicht heiraten. Ehen, bei denen ein Partner bei der Heirat jünger als 16 Jahre war, sind unwirksam – auch wenn sie im Ausland geschlossen wurden.